Anklage wegen Volksverhetzung

NPD-Funktionäre müssen sich vor dem Berliner Landgericht verantworten

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Sie sind zwei alte Hasen an der braunen Front, Ex-NPD-Chef Udo Voigt (60) und sein treuer Diener, der kurzzeitige Berliner Landeschef Uwe Meenen (47). Immer ein bisschen stänkern, immer ein bisschen provozieren, immer am Rande der Legalität wandeln. Seit gestern stehen sie vor Gericht. Volksverhetzung wirft ihnen die Staatsanwaltschaft vor. Die erste Anklage betrifft den Ex-Boss, für den zweiten Anklagepunkt ist der Berliner NPD-Mann mit im Boot. Fall 1: Auf der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 25. März 2010, auf der es darum ging, den 65. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus würdig zu begehen, schwang sich Voigt zu einer Gegenrede auf.

»Im Gegensatz zu den Inhalten ihres Antrages verneigen wir uns auch vor den tapferen Soldaten der deutschen Wehrmacht, des Heeres, der Luftwaffe, der Marine und Waffen-SS, die bis zum letzten Tag ihrer Pflicht nachgekommen sind«, gab er zum Besten. Für die Verordnete...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -