CDU-Intrige gegen Wulff
Frühere First Lady klagt gegen Günther Jauch und Google
Berlin (AFP/nd). Günther Jauch willigte am Samstag ein, die Gerüchte über die Frau des Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff nicht mehr weiterzuverbreiten. Der Google-Konzern erklärte, er werde »das Gericht entscheiden lassen«. Durch die Klage gegen Google soll verhindert werden, dass bei Eingabe des Namens »Bettina Wulff« in der Suchzeile von Google durch die automatische Vervollständigungs-Funktion Begriffe wie »Rotlichtvergangenheit« oder »Escort« auftauchen.
»Ich habe niemals über Frau Wulff eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt«, ließ Jauch über seinen Anwalt Christian Schertz verlauten. Er habe nur im Dezember 2011 aus der »Berliner Zeitung« zitiert und daraus eine Frage an den stellvertretenden »Bild«-Chefredakteur formuliert. Er habe »kein Interesse an einer Auseinandersetzung mit Frau Wulff« und daher »den Rechtsstreit beenden lassen«. Schertz erklärte, dass »wir ohne Präjudiz den Anspruch anerkennen.«
Wulffs Anwalt Gernot Lehr erklärte, Jauchs Prozessbevollmächtigter habe am Freitagabend per E-Mail mitgeteilt, dass sein Mandant den nun vor dem Hamburger Landgericht per Klage geltend gemachten Anspruch anerkenne, sich gegen Strafandrohung zu verpflichten, die Gerüchte nicht weiterzuverbreiten.
Laut »Süddeutsche Zeitung« forderte Wulffs Anwalt Jauch bereits im Mai auf, wegen des Zitierens eines Zeitungsbeitrags eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Jauchs Anwalt lehnte dies damals ab.
Die Zeitung berichtet, dass CDU-Kreise in Hannover seit 2006 das Gerücht gestreut haben, Bettina Wulff habe früher angeblich im Rotlichtmilieu gearbeitet. Diese Anschuldigung sollte offenbar vor allem Christian Wulff treffen, der damals niedersächsischer CDU-Ministerpräsident war. Als Wulff als Bundespräsident wegen des Verdachts der Vorteilsnahme in die Kritik geriet, gelangten auch die Gerüchte über die Vergangenheit seiner zweiten Ehefrau wieder in die Öffentlichkeit.
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