Baumängel richtig reklamieren
Wohnen im Eigentum
Grundsätzlich hat der Baukunde Anspruch auf kostenlose Beseitigung aller Mängel, für die er bei der Abnahme einen Vorbehalt angemeldet hat oder die sich erst nach der Abnahme herausstellten.
Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum e.V., betont: »Dieses Recht kann er leicht verlieren, wenn er bei seiner Durchsetzung nicht die Regeln beachtet. Außerdem muss er die Gewährleistungsfristen im Blick haben.«
Die Rechte des Bauherren: Der Bauunternehmer muss Mängel beseitigen, die im Abnahmeprotokoll festgehalten sind oder die sich erst nach der Abnahme zeigen. Hat der Baukunde den Bauvertrag nur mit e i n e m Unternehmen - Bauträger oder Generalübernehmer - geschlossen, ist auch nur dieses der Ansprechpartner für Mängelbeseitigung, nicht die Subunternehmer. Wie die Firma den Mangel behebt, ist ihre Sache. Der Kunde muss jedoch keine Provisorien akzeptieren. Der Unternehmer muss alle Kosten der Mangelbeseitigung tragen, dazu auch Schadenersatz für Folgen des Mangels leisten.
Keine Eigeninitiative: Der größte Fehler ist, dass der Bauherr den Mangel selbst beseitigt oder damit eine andere Firma beauftragt u...
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