Wann Entschädigung bei Kleingartenübergabe?

Kleingartenrecht

Häufig kommt es bei Beendigung von Kleingartenverträgen und Rückgabe der Parzelle zu Streitigkeiten hinsichtlich der Entschädigung für die Aufbauten, Anpflanzungen und anderes.

Oft ziehen sich die Verhandlungen zur Neuvergabe der Parzelle sehr in die Länge, weiß Rechtsanwalt Jürgen Naumann, Berlin-Köpenick. Er übermittelte dem Ratgeber ein Urteil des Kammergerichts Berlin. Es hob eine Entscheidung des Landgerichts teilweise auf und verurteilte den Bezirksverband der Kleingärtner, an die Unterpächter einen Entschädigungsbeitrag zu zahlen.

In dem konkreten Fall waren seit der Rückgabe der Parzelle etwa zwei Jahre vergangen, und der abgebende Unterpächter hatte noch keine Entschädigung erhalten. In dem Urteil heißt es, dass die Kläger, also die Unterpächter, Anspruch auf sofortige Zahlung des geltend gemachten Betrages haben. Zwar besage der Vertrag, dass die Entschädigung erst bei Neuverpachtung zahlbar werde. Doch seit Rückgabe der Parzelle vor zwei Jahren seien keine berechtigten Gründe für die Nichtweiterverpachtu...


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