Kaution und Mietrückstand

Mieter können Mietrückstände nicht mit ihrer Kaution begleichen. Das gilt auch für die Zinsen, die inzwischen dafür eingelaufen sind. Das hat das Amtsgericht München in einem Urteil entschieden (Az. 415 C 31694/11).

In dem konkreten Fall hatte ein Mieter seine Miete nicht gezahlt und des...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -