Kaution und Mietrückstand
Mieter können Mietrückstände nicht mit ihrer Kaution begleichen. Das gilt auch für die Zinsen, die inzwischen dafür eingelaufen sind. Das hat das Amtsgericht München in einem Urteil entschieden (Az. 415 C 31694/11).
In dem konkreten Fall hatte ein Mieter seine Miete nicht gezahlt und des...
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