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Höhere Vorauszahlung nur bei korrekter Abrechnung
Betriebskostenabrechnung
Mitte Mai 2012 hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung korrigiert und damit klargestellt: Höhere monatliche Vorauszahlungen auf die Betriebskosten kann der Vermieter nur auf der Grundlage einer korrekten und fehlerfreien Abrechnung fordern (BGH-Urteile vom 15. Mai 2012, Az. VIII ZR 245/11 und Az. VIII ZR 246/11).
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