Bis zum Beginn des Semesters Anspruch darauf
Arbeitslosengeld
Studienanfänger haben in der Zeit zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Vorlesungsbeginn ein Anrecht auf Arbeitslosengeld.
In einem Verfahren vor dem Sozialgericht Mainz akzeptierte die Arbeitsagentur die entsprechende Klage einer Studentin aus Baumholder. Ursprünglich hatte sich die Behörde geweigert, das Geld zu zahlen, weil zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Semesterbeginn lediglich 26 Tage lagen. Das Geld für diesen Zeitraum wird nun nachträglich ausgezahlt, wie das Gerich...
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