Wundwäsche mit Putzmittel
Klinik zahlt hohes Schmerzensgeld
Wird einer Patientin im Krankenhaus eine Wunde mit einem Reinigungsmittel ausgewaschen, muss das Krankenhaus Schmerzensgeld zahlen.
Wird zunächst vorgerichtlich nur ein sehr geringes Schmerzensgeld gezahlt, beeinträchtigt das Regulierungsverhalten des Krankenhauses die Patientin zusätzlich, so dass ein höheres Schmerzensgeld gerechtfertigt ist. Über ein dementsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Juni 2012 (Az. 5 U 38/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Mit diesem Urteil wurde einer 43-jährigen Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 6000 Euro zuerkannt.
Die Frau hatte sich zur Operation von Abszessen in der linken Brust in die städtische Klinik begeben. Die Operationswunde wurde versehentlich mit dem Putzmittel Terralin Liquid, ei...
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