Rechtlich gebilligt

Die Euro-Rettungsmaßnahmen verstoßen nicht gegen das Grundgesetz - sofern nachgebessert wird

  • Dirk Farke, Karlsruhe
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Euro-Rettung kann weiter laufen. Das Bundesverfassungsgericht hat Euro-Rettungsschirm (ESM) und Fiskalpakt im Grundsatz gebilligt. Im Europaparlament gab es dafür sogar Standing Ovations. Die Kläger verbuchen es als Erfolg, dass auf ihren Druck immerhin ein bisschen nachgebessert wurde.

In der bislang am stärksten unterstützten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt hat das Bundesverfassungsgericht die Anträge der zahlreichen Kläger zwar weitgehend abgelehnt - dennoch muss Bundespräsident Joachim Gauck mit seiner Unterschrift noch warten. Erst müssen die völkerrechtlichen Vorbehalte ausformuliert werden, ohne die Deutschland den neuen Verträgen nicht beitreten darf. Euro-Gruppen-Chef Jean-Claude Juncker machte schon mal Druck und teilte kurz nach der Urteilsverkündung mit, das erste Treffen des ESM-Gouverneursrats am 8. Oktober in Luxemburg einberufen zu wollen.

Für das Gericht bedeutete das Verfahren eine »besondere Herausforderung«, wie Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in seinen einleitenden Worten zur Urteilsbegründung sagte. Es sei von einer »beispiellosen öffentlichen Diskussion« begleitet gewesen. Auch das internationale Medieninteress...


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