Anrechnung des Balkons zur Wohnfläche

Leserfrage

Bei uns gibt es Streit um die Anrechnung des Balkons zur Wohnfläche. Einmal heißt es, er gehört nicht dazu, weil ja keiner auf seinem Balkon wohnt. Eine andere Auskunft besagt, dass er zu 50 Prozent seiner Fläche hinzugerechnet werden darf. Was ist richtig?
Oskar S., Cottbus

Auskunft gibt die Wohnflächenverordnung, die am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Darin wird im § 2 ausgeführt, was alles zur Wohnfläche gehört, aber auch, was nicht hinzuzurechnen ist. In den Absätzen 1 und 2 dieser Bestimmung heißt es: Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundfläche der Räume, die ausschließlic...



Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.