Kein Verzugslohn nach einem erfolgreichen Prozess
Gekündigt, prozessiert und gestreikt
Wird ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt und ist er im anschließenden Kündigungsschutzprozess erfolgreich, steht ihm für die Zeit vom Zugang der Kündigung bis zur Verkündung des die Unwirksamkeit der Kündigung feststellenden Urteils kein sogenannter Annahmeverzugslohn zu, wenn er sich in diesem Zeitraum an einem Streik beteiligt.
Auf ein dementsprechende Entscheidung verweist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Fenimore von Bredow vom Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA) unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17. Juli 2012 (Az. 1 AZR 563/11).
Der verhandelte Fall: Nachdem bei der Beklagten Verhandlungen über den Abschluss eines Haustarifvertrags gescheitert waren, rief die IG BAU die Beschäftigten am 13. April 2010 zu einem unbefristeten Streik auf.
Während des Arbeitskampf...
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