Betriebsrente beim vorzeitigen Ausscheiden?
Leserfrage
Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen eine Kündigung mit Abfindung mit meinem Arbeitergeber ausgehandelt habe, habe ich dann auch noch Anspruch auf die bisher erworbene Betriebsrente?
Alfred B., Hoyerswerda
Bei der sogenannten »Unverfallbarkeit« von Ansprüchen kommt es darauf an, wann Sie die betriebliche Altersversorgung abgeschlossen haben, wie lange Sie diese bespart haben und wie alt Sie sind. Unverfallbarkeit bedeutet, dass Anspruch auf eine Betriebsrente besteht, auch wenn Sie vor Eintritt des Rentenalters ein Unternehmen ve...
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