V-Mann lieferte Sprengstoff an NSU

Thomas S. war auch in der DDR Polizeispitzel / Neue Zweifel an Henkels Aussage

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.

Die heutige Sitzung des Innenausschusses des Abgeordnetenhauses verspricht erneut brisant zu werden. Denn wieder dürften das Thema »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) und die V-Mann-Verbindungen nach Berlin im Mittelpunkt stehen. LINKE und Grüne haben jeweils Tagesordnungspunkte zur Berliner V-Mann-Affäre beantragt, die CDU-Innensenator Frank Henkel massiv unter Druck setzt.

Unterdessen waren im Verlauf des Wochenendes diverse neue Details zu Thomas S. bekannt geworden, der von Ende 2000 bis Anfang 2011 als V-Mann des Staatsschutzes beim Berliner Landeskriminalamt unter dem Kürzel »VP 562« geführt wurde. S. soll im Laufe seiner Spitzeltätigkeit unter anderem 2002 einen Hinweis in Richtung des untergetauchten Neonazi-Mordtrios Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt geliefert haben. Gegenüber der »Welt am Sonntag« räumte Thomas S. jetzt erstmals ein, Mitte der neunziger Jahre 1,1 Kilogramm Sprengstoff an die Jenaer Nazis geliefert zu haben. »Der Auftrag dazu kam von Mundlos. Ich habe das gemacht, um mir etwas zu beweisen - und sicherlich auch, um Beate zu imponieren«, erklärte Thomas S., der damals ein paar Monate eine Affäre mit Zschäpe hatte, im Interview.

Auch nach dem Auffliegen der Bombenwerkstatt und der Flucht des NSU-Trios aus Jena im Frühjahr 1998 half S. mit einem Schlafplatz bei einem Freund aus. S. war zu dieser Zeit einer der führenden Köpfe der Skinhead-Gruppe »C88« in Chemnitz und zählte zur Spitze der sächsischen Sektion des Neonazi-Netzwerks »Blood & Honour«, das Konzerte organisierte und rechte Musik produzierte.

Die Karriere in rechtsextremen Kreisen begann für Thomas S. jedoch bereits zu DDR-Zeiten. Nach Eigenangabe machte er bei den »Satan Angels« mit, einer Hooligangruppierung des damaligen Oberligisten FC Karl-Marx-Stadt. Über die Gewalt, die diese Gruppe ausübte, unterrichtete S. die Polizeiabteilung K 1 des Innenministeriums der DDR. Diese Abteilung wandte auch nachrichtendienstliche Mittel an. Dass sie S. als Informant führte, davon will der heute 44-Jährige nichts gewusst haben. Überhaupt versucht S. im Gespräch mit der »Welt am Sonntag«, seine eigene Rolle herunterzuspielen: Der Hinweis in seiner Berliner V-Mann-Zeit aus dem Jahr 2002, er habe von einem Freund gehört, der Kontakt zu drei Personen habe, die wegen Sprengstoff- und Waffenbesitzes gesucht würden, habe er nicht in Bezug zum abgetauchten Nazi-Trio gesehen. »Ich bin davon ausgegangen, dass sich das Trio wenige Monate nach dem Abtauchen ins Ausland abgesetzt haben muss«, sagte Thomas S.

Im Innenausschuss dürfte es heute auch darum gehen, ob das Berliner Landeskriminalamt von alledem nichts gewusst hat, als es Thomas S. im Jahr 2000 im Zuge des bevorstehenden Prozesses gegen die Neonazi-Musikband »Landser« anwarb. Immerhin war S. zu dieser Zeit bereits einschlägig vorbestraft, unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung. Das sächsische LKA soll vor seiner Anwerbung gewarnt haben.

Bei der Berliner Polizei will man zum V-Mann nichts sagen. »Die Berliner Polizei hat dem Menschen Vertraulichkeit zugesichert«, sagt Polizeisprecher Stefan Redlich. Und: Dass die V-Person seit Januar 2011 abgeschaltet ist, heißt nicht, dass unsere Verantwortung beendet ist. Laut »Spiegel« hat das Berliner LKA allerdings am vergangenen Wochenende erfolglos versucht, die Vertraulichkeit aufzuheben.

Auf Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers und Innensenator Henkel dürften heute aber nicht nur wegen der Vorgeschichte des V-Mannes unangenehme Fragen zukommen. Denn über das »strukturelle Versagen beim politischen Staatsschutz« hinaus, wie es Linksfraktionschef Udo Wolf bezeichnet, gibt es auch neue Ungereimtheiten zu Henkels Aussagen in der V-Mann-Affäre. Der »Spiegel« schreibt, dass durch ein vertrauliches Schreiben des Berliner Staatsschutzchefs aus dem April dieses Jahres belegt sei, dass die Berliner Polizei die Akten zu S. habe zurückhalten wollen. Bisher hieß es von Henkel immer, die gegen Thomas S. im NSU-Komplex ermittelnde Bundesanwaltschaft habe das Zurückhalten der Informationen gefordert.

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