Praxisgebühren sind keine Sonderausgaben

Bundesfinanzhof

Patienten können die Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe von der Steuer abziehen, entschied der Bundesfinanzhof in München mit Urteil vom 18. Juli 2012 (Az. X R 31/11).

Geklagt hatte eine Familie, nach deren Ansicht die Praxisgebühr als »Beitrag zu Krankenversicherungen« zu werten sei. Nach dem Einkommensteuergesetz sind solche Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Der BFH entschied, dass unter »Be...


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