Kirche nur für Steuerzahler
Ausgetretener Katholik scheitert mit Klage
Leipzig (AFP/nd). Katholiken in Deutschland müssen weiterhin Kirchensteuer zahlen, wenn sie alle kirchlichen Sakramente wie die Kommunion oder die Einsegnung bei einem Begräbnis beanspruchen wollen. Ein Teilaustritt aus der katholischen Kirche, um Steuern zu sparen, ist nicht möglich, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Die Leipziger Richter verwiesen zur ...
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