Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Wer haftet bei Sturmschaden?
Ich bin Nutzer eines Wochenendgrundstückes. Bei Abschluss des Pachtvertrages standen bereits etliche Bäume dort. Durch den Jahrhundertsturm ist ein Baum umgestürzt und hat Schaden auf dem Nachbargrundstück angerichtet. Wer haftet für den angerichteten Schaden? Otto G., Berlin
Grundsätzlich gilt: der Baumeigentümer. Das ist in diesem Fall der Grundstückseigentümer. Hat der Nutzer den Baum gepflanzt, ist er der Haftungspflichtige. Im Rahmen der allgemeinen Haftungsgrundlage nach § 823 BGB obliegt dem Baumeigentümer eine Verkehrssicherungspflicht für den Zustand seiner Bäume, sofern das nicht durch den Nutzungs- oder Pachtvertrag ausdrücklich auf den Nutzer übertragen wur...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/24291.wer-haftet-bei-sturmschaden.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.