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Müssen Mieter der Umstellung von Gas- auf Stromversorgung zustimmen und auch die Kosten dafür tragen?
Unser Wohnblock wird umfassend instandgesetzt und modernisiert. Im Bad wird die gesamte Sanitärinstallation erneuert, auch die Fliesen, obwohl diese erst vor acht Jahren angebracht wurden. Gasherde und Gasdurchlauferhitzer werden durch Elektrogeräte ersetzt. Die Kosten für den neuen Durchlauferhitzer sollen die Mieter tragen. Das habe ich abgelehnt, zumal auch die Miete von 270 auf 460 Euro steigen soll. Mir wurde erklärt, wenn ich mich weigere, hätte ich in der Küche eben kein warmes Wasser, ich könnte dies ja dann im Bad holen. Wie ist die Rechtslage? Charlotte St. Dresden
Ein solcher Energieträgerwechsel greift unzulässig und einseitig in den Mietvertrag ein. Die Wohnung wurde ja mit Gasherd und Gasdurchlauferhitzer vermietet. Folglich müssen Mieter einer solchen Veränderung des vertragsgemäßen Zustandes nicht zustimmen. Sie sind auch nicht verpflichtet diese Veränderung zu dulden. Der Vermieter hat keinen durchsetzbaren Erfüllungs- und Duldungsanspruch. Es sei de...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/25001.muessen-mieter-der-umstellung-von-gas-auf-stromversorgung-zustimmen-und-auch-die-kosten-dafuer-tragen.html
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