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Entgelt für einen mitvermieteten Garten
Seit 1961 existiert unser Wohnungsmietvertrag, mit dem auch vereinbart wurde, dass ein kleiner Mietergarten dazugehört. Für diesen wurden noch nie Pacht oder zusätzliche Miete verlangt. Jetzt aber sollen wir plötzlich dafür bezahlen. Wie ist dieser Sachverhalt zu beurteilen? Gibt es nicht einen Bestandsschutz für DDR-Mietverträge? Günter B., Annaberg-Buchholz
In früheren Mietverträgen war es üblich, dass neben der Wohnung ggf. auch die Überlassung eines Mietergartens vereinbart wurde. Bei Neuvermietungen wird meistens für solche Mietergärten - wie auch für Garagen, die dem Vermieter gehören - ein gesonderter Vertrag verlangt. Gehört aber, wie in diesem Fall ein Garten (oder eine Garage) zum Wohnungsmietverhältnis, ist der Vermieter an die wohnungsmiet...
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