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  • ND-Interview mit Dr. HANS-PETER GUNDERMANN, Sonderbevollmächtigter in der Treuhandanstalt

Bis zum Jahr 2 000 ist Ost-Energiewirtschaft supermodern

Herr Gundermann, Ihr Amt traten Sie Ende September 1990 an. Damals waren mit dem Stromvertrag bereits wichtige Entscheidungen über die ostdeutsche Energiewirtschaft gefallen. Sind Sie „Nachlaßverwalter“?

Für den Stromvertrag trifft das durchaus zu. In den anderen Bereichen bleibt aber noch genug zu gestalten, beispielsweise in der Gaswirtschaft. Hier haben wir die entscheidenden Weichenstellungen erst im Laufe des Herbstes 1990 vollzogen.

Entgegen dem Stromvertrag, so der saarländische Wirtschaftsminister Hoffmann kürzlich, habe die Treuhand die Aktien der regionalen Energieunternehmen zum 1. Januar 1991 nicht an die westdeutschen Stromversorger übertragen.

Die Übertragung der Aktien war nicht zum 1. Januar 1991 vorgesehen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Zum 1.1. wird nur die Position des wirtschaftlichen Eigentümers der ölprozentigen Treuhandbeteiligung an den regionalen Energieversorgungsunternehmen eingeräumt.

Wie ...


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