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Anerkenntnis- Urteil
In mehreren ND-Ratgebern wurde erläutert, dass eine »freiwillige« Zustimmung zu einer Mieterhöhung die Miethöhe endgültig besiegelt. Dazu die Frage: Ist eine Zustimmung zur Mieterhöhung auf der Grundlage eines gerichtlichen Anerkenntnisurteils in gleicher Weise zu bewerten? Hannelore M., Berlin
Offensichtlich geht es bei dieser Frage darum, dass die Mieterin zu einer Zustimmung zur Mieterhöhung gemäß § 558b verpflichtet ist. Dieser Paragraf regelt die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Wenn ein Mieter der Mieterhöhung auf die Ortsüblichkeit nicht zustimmt, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. In der darauf folgenden Gerichtsverhandlung wird dann die Sach- und Rechts...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/30003.anerkenntnis-urteil.html
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