SYLVIA YVONNE KAUFMANN, GEORG HAUPT, ERICH HUTTNER
fung eines neuen europäischen Sicherheitssystems sein kann.
Die Bundesrepublik Deutschland muß in Anbetracht ihrer Friedenspflicht deshalb eine Politik betreiben, die zu echten Wandlungen in Funktion, Doktrin und Struktur der NATO entsprechend der veränderten europäischen Situation führt. Sie muß jeder sachlichen oder territorialen Ausweitung und Neulegitimation dieses Militärpaktes entgegenwirken. Und sie muß schließlich dazu beitragen, die zügige Ausarbeitung und vertragliche Regelung eines neuen europäischen Sicherheitssystems, die zeitweise Einbindung der NATO-Funktionen in diese Entwicklung und ihr späteres Aufgehen in einem solchen System zu synchronisieren.
PETER MIETHE
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