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Wer muss dafür zahlen?

Darf der Vermieter die Kosten für den Wechsel der Wasserzähler nach fünf bzw. sechs Jahren als Betriebskosten auf die Miete umlegen und wie hat das zu geschehen? Bei der Erstausstattung vor Jahren erfolgte der Einbau als Modernisierung mit elfprozentiger Umlage der Kosten. Heinz S., Cottbus

Eichvorschriften sehen solche Zählerwechsel vor. Sie müssen von den Vermietern veranlasst werden, wenn die vorgeschriebene Nutzungsdauer abgelaufen ist. Die Kosten dafür sind Bestandteil der Kosten des »Betriebs der Heizanlage und der Wasserversorgung« und somit als Betriebskosten auf die Mieten umlegbar. Hat der Vermieter, wie in diesem Fall, die Kosten der Erstausstattung mit 11 Prozent auf die...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/32591.wer-muss-dafuer-zahlen.html

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