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Wenn es um Kinder geht, ist besondere Vorsicht geboten

Wer die häufige Benutzung eines Nachbargrundstücks durch fußballspielende Kinder duldet, darf seinen Gartenzaun nicht mit spitzen Enden versehen, die die Kleinen beim Überklettern des Zaunes gefährden können. Sonst muss er für etwaige Unfälle haften. Das hat das Landgericht Tübingen entschieden. Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein sechsjähriger Junge mit seinen Freunden auf einem Bolz...

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