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Bewährungsstrafen für SSS-Mitglieder
Haftstrafen zwischen 18 und 24 Monaten angedroht/Weitere Verfahren sollen folgen
Fünf Mitglieder der verbotenen Gruppierung »Skinheads Sächsische Schweiz» (SSS) sind gestern vor dem Dresdner Landgericht wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Bewährungsstrafen zwischen 18 und 24 Monaten verurteilt worden.
Dresden (ND/Agenturen). Das Urteil basierte auf einer kürzlich getroffenen Absprache zwischen den Prozessparteien. Anfang Mai hatten die fünf Angeklagten zwischen 24 und 31 Jahren die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe eingestanden, darunter die Tatvorwürfe der Volksverhetzung, des Landfriedensbruchs und der Körperverletzung. Als Gegenleistung sagte das Gericht die Verhängung von Bewährungsstrafen zu. Sie sind auf zwei bis vier Jahre ausgesetzt. Dazu kommen Geldstrafen in Höhe von 1200 Euro bzw. Arbeitsstunden. Die höchsten Strafen erhielten Thomas R. und Thomas S., die das Gericht als Rädelsführer ansieht. Zwei weitere Angeklagte waren bereits zuvor zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe bzw. zu einer Geldbuße verurteilt worden. Zwei der jetzt Verurteilten, die zur Tatzeit bereits volljährig waren, müssen die Gerichtskosten tragen, die sich auf mehr als 100000 Euro belaufen sollen. Mit den Urteilen folgte die Kammer unter Vorsitz von Richter Tom Maciejewski den Anträgen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger. Oberstaatsanwalt Jürgen Schär hatte erklärt, dass es sich bei der SSS um eine kriminelle Vereinigung handle, die »eine nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung« habe, deren Struktur »Ausdruck einer militanten Hierarchie« sei und in der »planmäßig an einem Feindbild gearbeitet worden war«. Mit ihren Zugeständnissen an die Verteidigung setzte die Anklagebehörde die von Anfang an angestrebte Verurteilung nach Paragraf 129 durch, der bisher noch nicht auf eine nazistische Vereinigung angewandt worden war. Sie sieht nun bessere Möglichkeiten, die Komplexität solcher Gruppierungen, zu der auch Aktionen von »Einzeltätern« gehören, aufzuzeigen und zu bekämpfen. Die Verteidiger der Angeklagten hatten eine Verurteilung wegen Angehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung lange abgelehnt, am Ende jedoch der Vereinbarung zugestimmt, um das in Ausgang und Dauer ungewisse Verfahren zu beenden, wie Anwalt Günter Herzogenrath-Amelung begründete. Er behauptete erneut, die in der Klageschrift genannten Beschuldigungen Landfriedensbruch, Bedrohung und Körperverletzung seien lediglich »Reaktionen auf kriminelles Unrecht der Gegenseite«, der Antifa, gewesen. Schon während des Prozesses hatte Verteidiger Thomas Jauch versucht, die Opfer zu Beschuldigten zu machen, ohne dass das Gericht dem energisch entgegentrat. Der so angesprochene Zeuge erklärte jedoch damals, Antifaschismus sei keine Schande und er werde sich deshalb nicht rechtfertigen. Der Prozess mit 45 Verhandlungstagen hat neun Monate gedauert, drei weitere Verfahren sind vorgesehen. Die Betroffenen sehen die Taten der Skinheads durch die Urteile nicht gesühnt. Sie kritisieren nicht nur die Verabredungen mit dem Gericht, sondern auch die ungenügende Vorbereitung der Staatsanwaltschaft. Der Vertreter der Nebenklage kündigte zivilrechtliche Schritte an, um für die Opfer von Überfällen Schmerzensgeld und Schadenersatz zu fordern. Unklar blieb im Verfahren, inwieweit V-Leute der Polizei in die Aktionen der Skinhead-Gruppe einbezogen waren, was Gericht und Verteidiger kritisierten. Da der Freistaat die entsprechenden Akten nicht offen gelegt hat, hätte nicht geklärt werden können, welchen Einfluss der Landesverfassungsschutz auf »die Gruppendynamik der SSS« nahm und dadurch an Straftaten mittelbar beteiligt war. Obwohl die SSS vom sächsischen Innenministerium verboten wurde, glauben selbst Verfassungsschützer nicht, dass ihre Strukturen zerschlagen sind. Sie verweisen auf die fortbestehende flächendeckende Gefährlichkeit der Vereinigung, die vor dem Verbot mit 125 Mitgliedern als stärkste ihrer Art in Sachsen galt. Außerdem wird im Gebiet Sächsische Schweiz vermutet, dass es eine neue Generation von militanten Rechten gibt, die sich zwar an den SSS orientiert,...Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
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