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Kein Verbrauch, aber eine Rechnung erhalten

Wir erhielten eine Rechnung des Wasserverbandes über 101 Euro mit der Forderung nach einer künftigen monatlichen Abschlagszahlung von je 17 Euro, obwohl wir seit Jahren kein Wasser aus dem öffentlichen Netz entnehmen. Schon seit Jahrzehnten nutzen wir ausschließlich eine eigene Hausbrunnenanlage für die Gartenbewässerung. Für die Ernährung verwenden wir stets nur Mineralwasser. Da das Wasserwerk privatwirtschaftlich arbeitet, können wir doch nicht gezwungen werden, irgendwelche Kosten an Privatunternehmer zu bezahlen. Wie ist die Rechtslage?

Heinz M., Strausberg Die erwähnte »Wasserrechnung« stellt sich als Berechnung von Grundgebühren dar. Solche Gebühr wird erhoben, wenn ein Haus einen Wasseranschluss hat. Es geht hierbei nicht um den Verbrauch. Nach den örtlichen Gebührenordnungen bzw. Satzungen wird die Gebühr von allen Hauseigentümern oder Hausbewohnern erhoben, deren Häuser an das Netz angeschlossen sind - unabhängig davon, ob...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/38475.kein-verbrauch-aber-eine-rechnung-erhalten.html

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