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Tischgebet im staatlichen Kindergarten zulässig
Ein Tischgebet ist in einem kommunalen Kindergarten trotz des staatlichen Neutralitätsgebots zulässig. Einzelne Eltern hätten keine Möglichkeit, das Beten im Kindergarten zu verhindern, entschied kürzlich der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Ein Gebet werde rechtlich gebilligt, solange es freiwillig sei und Andersdenkende daran nicht teilnehmen müssten. Gebetet werde nicht auf staatliche Anordnung, sondern nach Absprache der Erzieherinnen mit den Eltern, urteilte das Gericht. Der Beschluss ist unanfechtbar (AZ.: 10 TG 553/ 03).
Deutsche Gerichte mussten sich bisher nur mit religiösen Handlungen und Symbolen an Schulen beschäftigen. Da ein Schulgebet auf der Basis völliger Freiwilligkeit rechtlich gebilligt werde, gelte dies erst recht im Rahmen des freigestellten Besuchs eines Kindergartens, befanden die Kasseler Richter. Entscheidend sei, dass Andersdenkenden »zumutbare, nicht diskriminierende Ausweichmöglichkeiten« offen stünden. Da das Tischgebet nur wenige Sekunden dauere, könnten Kinder, die nicht beten wollten, sich währenddessen problemlos woanders aufhalten.
Der Kläger kündigte den Gang vor das Verfassungsgericht an. Er wolle seinen Sohn nicht missionieren ...
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