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Eine strafbare Handlung und ihre Folgen
Eine verbreitete und im Prinzip auch richtige Meinung: Wer eine Straftat begeht, bekommt Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber. Eine Kündigung oder gar eine fristlose Entlassung stehen ins Haus. Dennoch zwingt das Arbeitsrecht den Arbeitgeber zu einer differenzierten Reaktion auf eine Straftat des Arbeitnehmers. Zu unterscheiden ist zunächst, ob es sich um eine Straftat im Betrieb oder Straftaten...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/38807.eine-strafbare-handlung-und-ihre-folgen.html
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