Sohn und Schwiegertochter im Testament bedacht - wer erbt nach der Scheidung?

Eine Frau setzte in ihrem Testament Sohn und Schwiegertochter zu gleichen Teilen als Erben ein. Längere Zeit lebte sie im Haushalt der beiden, bis sich diese 1996 trennten. Danach blieb sie bei ihrem Sohn. Im März 2000 wurde die Ehe geschieden, im Herbst darauf starb die Mutter. Der testamentarischen Verfügung entsprechend wurde ein gemeinschaftlicher Erbschein für den Sohn und die Ex-Schwiegertochter ausgestellt. Dagegen wehrte sich der Mann: Nach der Scheidung sei die Erbeinsetzung nicht mehr gültig, meinte er. Das Testament eines Ehepartners zu Gunsten des anderen werde durch eine Scheidung ja auch unwirksam. Seine Ex-Frau konterte, sie sei von der Schwiegermutter als Person und nicht als Ehefrau bedacht worden. So entschied auch der Bundesgerichtshof. Die Verstorbene habe das Testament vor über 20 Jahren verfasst, so der BGH. Ob sie damals die Erbeinsetzung der Schwiegertochter vom Bestand der Ehe mit ihrem Sohn habe abhängig machen wollen, sei nicht mehr zu ermitteln. Im Unterschied zu der Beziehung zwischen Eheleuten kämen allerdings auch andere Motive für die Erbeinsetzung in Betracht: Herrsche zwischen Schwiegermutter und Schwiegertochter ein gutes persönliches Verhältnis, könne es durchaus sein, dass deren Persönlichkeit eine größere Rolle spiele als der familiäre Status. Immerhin habe die Mutter das Testament nach der Scheidung bestehen lassen. Andere Belege dafür, dass die Erblasserin ihren Willen änderte, habe der Sohn auch nicht vorgelegt. Beschluss des ...

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