Drei Richter im »Überlebenskampf«?

Wie sich der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts mit Hetze des Neonazis Steffen Hupka identifiziert

Dürfen sich bundesdeutsche Oberverwaltungsrichter eigentlich dümmer stellen als sie sind? Oder sind sie im Einzelfall tatsächlich so dämlich, dass sie weder wissen, wer Steffen Hupka ist, noch welche Rolle er als Kader der NPD und anderer rechtsextremistischer Organisationen, darunter mehrerer inzwischen verbotener, gespielt hat? Da letzteres eigentlich nicht anzunehmen ist, muss im Falle des 3. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gefragt werden, ob der Vorsitzende Dr. Sommer, der Richter Künzler und die Richterin Hahn insgeheim mit Neonazis sympathisieren. Wie bekannt, hatte das Verwaltungsgericht Leipzig den von Hupka für vorigen Sonnabend angemeldeten Aufmarsch in Leipzig verboten. Er fand unter der alle anständigen Deutschen ebenso wie die Opfer der Naziverbrecher in aller Welt provozierenden Parole »1. September - damals wie heute: Für Freiheit, Frieden und Selbstbestimmung« statt. Schon deshalb hätte er verboten werden müssen. Denn Propaganda für einen Angriffskrieg erfüllt nicht nur den Straftatbestand der Volksverhetzung, sondern ist auch grundgesetzwidrig. Dass sie im einstigen »Tal der Ahnungslosen« richten, können die Juristen nicht als mildernden Umstand geltend machen. Denn Nazi-Propaganda war auch in der DDR strafbar. Außerdem sind die Richter sicher nicht in Bautzen und Umgebung aufgewachsen, sondern wurden wie alle höheren Justizbeamten dorthin aus der Alt-BRD exportiert. Dass sie für Nazi-Hetze juristische Freibriefe ausstellen, dürfte da eher an Kontinuität zur Justiz der Nazi-Zeit liegen. Jedenfalls verhöhnte der 3. Senat die Stadt Leipzig und deren Verwaltungsrichter mit der grotesken Behauptung, »dass das Motto nicht ausschließlich dahingehend gedeutet werden kann, dass der Antragsteller damit den 1. 9. 1939 in ein positives Licht stellen... will«. Vielmehr wolle Hupka »deutlich machen, dass sich Deutschland von 1939 bis 1945 gegen die "kapitalistisch-imperialistischen Kräfte militärisch verteidigen" musste, gegen die "wir heute unseren politischen und kulturellen Überlebenskampf" führen.« Und dummdreist fügten die Richter an: »Hinreichende Anhaltspunkte dafür«, dass Hupka als »der Antragsteller beabsichtigt, trotz dieser eindeutigen Bekundungen in Wahrheit eine andere, den Nationalsozialismus oder den Kriegsausbruch verherrlichende Versammlung durchzuführen, bestehen demgegenüber nicht«. Wann beantragt Sachsens Justizminister die Amtsenthebung dieser Richter? Egal, ob sie mit Neonazis sympathisieren oder »nur« nicht wissen, wa...

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