- Brandenburg
- Haftantrag: Vier Jahre für Ex-AL-Politikerin
Urteil im Fall Hepp am Donnerstag?
(ADN/ND). Im Prozeß gegen die 39jährige Ex-AL-Poütikerin Ilona Hepp wegen Anstiftung zum Mord an ihrem 42jährigen Bruder Nicolas Hepp hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag vier Jahre Freiheitsentzug beantragt. Vor der 31. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin hegte der Anklagevertreter keinen Zweifel, daß die Diplom-Politologin aus „abgrundtiefem Haß und Habgier,“ wegen des Streits um das Millionerbe der Mutter den Kunsthistoriker durch einen bezahlten Killer umbringen lassen wollte. Belastungszeugen wie der Bruder, der vom Totenbett der Mutter Schmuck gestohlen hatte, ein 16mal vorbestrafter Krimineller und eine Ex-Prostituierte, die aus dem Zerwürfnis der Angeklagten mit ihrem Bruder finanzielle Vorteile ziehen wollte, wurden als glaubwür-
dig bezeichnet. Ilona Hepp hingegen sei eine schillernde Persönlichkeit, die keine Reue zeige, betonte der Staatsanwalt. Eine schwere seelische Störung sei laut medizinischem Gutachten nicht auszuschließen.
Die Angeklagte hatte vor dem Plädoyer in einem Tränenausbruch jegliche Tötungsabsicht bestritten. Wenn sie für schuldunfähig erklärt werden sollte, ginge sie kaputt, denn da wäre sie eine Null, sagte die 39jährige.
Die Mordpläne sollen von Februar bis August 1992 ausgeheckt worden sein. Seit dieser Zeit sitzt Ilona Hepp in Untersuchungshaft. Die Strafkammer verhandelt seit 22 Tagen, vernahm 14 Zeugen und hörte vier Sachverständige-
Mit einem Urteil wird am Donnerstag gerechnet.
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