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War Mounir el Motassadeq Terroristengehilfe?

BGH entscheidet erst am 4. März über Revisionsantrag des zu 15 Jahren Haft verurteilten Marokkaners

Nach der gestrigen mündlichen Verhandlung über die Revision des vom Oberlandesgericht Hamburg wegen Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilten Mounir el Motassadeq erwarten Prozessbeobachter eine Aufhebung des Urteils. Seine Entscheidung verkündet der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) aber erst am 4. März.

Fünf Wochen Frist zwischen der Erörterung möglicher Rechtsfehler im Verfahren gegen den heute 29-jährigen Marokkaner vor dem 3. Strafsenat des Hanseatischen OLG Hamburg bzw. in dessen am 19. Februar vorigen Jahres verkündeten Urteil durch Verteidiger, Bundesanwälte und -richter sowie der Verkündung einer Entscheidung sind ungewöhnlich. Eine Erklärung dafür könnte sein, dass sich der für Staatsschu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/48103.war-mounir-el-motassadeq-terroristengehilfe.html

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