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Geldstrafe im Rotlichtprozeß
Mittäter muß 4 000 DM wegen Beseitigung der Waffen zahlen
(ADN). Wegen Strafvereitelung wurde am Montag der 37jährige Uwe F. im Cottbuser Rotlichtprozeß zu einer Geldstrafe in Höhe von 4 000 Mark verurteilt. Das Gericht befand ihn für schuldig, die Tatwaffen der drei Hauptangeklagten beiseite geschafft zu haben. F., der als Geschäftsführer einer Diskothek arbeitet, will die Pistolen und eine Schrotflinte in die Spree bei Frauendorf nahe Cottbus geworfen ...
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