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Meßgeräte für Heizkosten
In einem Haus wurden schon 1991 Wärmemeßgeräte in jeder Wohnung angebracht. Für den ersten Abrechnungszeitraum der Betriebskosten ergab der so gemessene Wärmeverbrauch für Heizung und Warmwasser in einer Wohnung Kosten von 2 074 DM. Der Mieter erhob Klage dagegen und wandte ein, daß die Heizkosten falsch berechnet worden seien, sie hätten nach § 4 Abs. 3 der Betriebskostenumlage-Verordnung vom 17....
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