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Legalitäts- und Opportunitätsprinzip

gen. Indessen wird darüber, wann pflichtgemäßes Ermessen noch gegeben ist, wenn gar ein Ermessensmißbrauch vorliegt, gestritten werden können. Auch die Strafprozeßordnung kennt in Gestalt der §§ 153 ff Ausnahmen vom Legalitätsprinzip. Das Legalitätsprinzip, das als besonderes Kennzeichen des Rechtsstaats angesehen wird, gilt somit ohnehin nicht durchgängig. Im übrigen darf nicht übersehen werden, ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/492057.legalitaets-und-opportunitaetsprinzip.html

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