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Beschlagnahme und deren Folgen
schlagnahme von Gegenständen. Der Beschlagnahme bzw. Sicherstellung gem. § 94 StPO unterliegen „Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können“ (§ 94 StPO). Da dieser wegnahmegleiche Rechtseingriff typischerweise zu einem relativ frühen Zeitpunkt stattfindet, in dem noch nicht genau abzusehen ist, worauf sich das Strafverfahren konzentrieren wird, ist ...
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