Fester Wohnsitz „Laube“ bleibt
Legale Nutzungsverhältnisse für Kleingartenflächen vorerst bis 2010 gesichert
Auch an kalten Herbsttagen findet der Rentner Karl Lange an seinem Wohnsitz im Elsterweg (Anlage Blankenburg) immer etwas Arbeit im Garten Foto: Robert Grahn
Frohe Botschaft für rund 4 000 Berliner, die auf einer landeseigenen Parzelle in Kleingartenanlagen wohnen: So sie denn bisher legal dort wohnen, können sie das auch weiterhin. Wobei die Wohnnutzung jetzt generell an das bestehende Gebäude gebunden ist. Grundlage dafür ist eine Übereinkunft zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Landesverband der Gartenfreunde. Mit der wurde nach langer Diskussion Rechtsklarheit in dieser Sache geschaffen, wie Senator Volker Hassemer am Montag vor der Presse erklärte.
Allerdings müsse die Befugnis zum Dauerwohnen im Westteil der Stadt vor dem 1. April 1983, im Ostteil und in Staaken-West vor dem 3. Oktober 1990 bestanden haben und entsprechend nachgewiesen werden. Nach diesen Stichtagen, stellte Hassemer klar, kann eine rechtmäßige Wohnnutzung nicht mehr entstanden sein.
Für die östliche Stadthälfte und Staaken-West gelte die Regelung, daß es den Nutzern von Eigenheimen wie auch deren Rechtsnachfolgern ermöglicht werde, entsprechend des Sachenrechtsänderungsgesetzes das zu ihrem Haus gehörende Grundstück entweder zu kaufen oder ins Erbbaurecht einzutreten - in beiden Fällen zum halben Marktpreis. Für den Westteil werde künftig das Prinzip des „Auswohnens“ aufgegeben, demzufolge bei einem Pächterwechsel die Ge-
nehmigung des Dauerwohnens in der Regel entfiel.
Weiter zu beachten ist: Der Bau oder Erwerb des betreffenden Gebäudes muß nach dem 8. Mai 1945 erfolgt und selbständiges Eigentum entstanden sein. Bis zur endgültigen Klärung der Ansprüche müssen für die betreffenden Grundstücke an das Land Berlin das übliche Wohnlaubenentgelt (derzeit 120 Mark pro Monat) und die gesetzlich festgelegten Pachtzinsen (35 Pfennige pro Quadratmeter und Jahr) gezahlt werden. Letzte-
rer Preis wird sich im kommenden Jahr verdoppeln.
Auf das Problem, daß es auch eine bislang unbekannte Zahl (die Rede war von möglicherweise mehreren Tausend) nicht legaler Dauerbewohner in den Kleingartenanlagen gibt, machte der Präsident des Landesverbandes der Gartenfreunde, Jürgen Hurt, aufmerksam. Die Bandbreite reiche dabei von Sozialfällen, die ihre Miete nicht mehr aufbringen konnten und in den Garten zogen, bis hin zu Leuten, die ihren „Hauptwohnsitz“ ge-
winnbringend an Untermieter vergeben haben. Ob es in bestimmten Härtesituationen doch noch möglich sei, das Dauerwohnen nachträglich zu legalisieren, müßte der Einzelfallentscheidung von Gerichten überlassen werden.
Die Gültigkeitsdauer der Regelung, hieß es weiter, sei an den Flächennutzungsplan gekoppelt. Der Landesverband der Gartenfreunde strebe allerdings eine über das Jahr 2010 reichende Vereinbarung an. KLAUS KIMMEL
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