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Wenn der Nachbar die Zufahrt sperrt

Wir wohnen seit 1995 auf unserem Grundstück in der Prignitz. Unser neuer Nachbar stellt bei jeder Gelegenheit unser Wegerecht in Frage, das es seit 1930 gibt. Die Einfahrt gilt für beide Grundstücke. Wie ist das verbriefte Recht? Edith W., Pritzwalk Beim Wegerecht gilt generell: Fehlt einem Grundstück die zu einer ordnungsgemäßen Benutzung notwendige Verbindung zu einem öffentlichen Weg, so steht ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/52269.wenn-der-nachbar-die-zufahrt-sperrt.html

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