Reformunfähig
EU-Stabilitätspakt vor Gericht
Die Euro-Richter haben es eilig. Erst zum dritten Mal hat der Europäische Gerichtshof ein Eilverfahren gestartet, um einen Rechtsstreit nicht wie üblich nach Monaten oder Jahren, sondern schon nach einigen Wochen zu Ende zu bringen.
Tatsächlich hat das spektakuläre Verfahren zum Euro-Stabilitätspakt grundsätzliche Bedeutung. Je nachdem wie die Richter urteilen, wird es das Machtgefüge zwischen EU-Kommission und Ministerrat zugunsten der einen oder anderen Seite verändern. Oder aber der Gerichtshof wird sich in derartigen Streitfragen für nicht zuständig erklären - und seine eigene Position in Frage stellen.
Für den Stabilitätspakt selbst ist es dagegen weniger bedeutsam, wie das Gericht am Ende urteilen wird. Die Regelung, die den Staaten eine bestimmte Obergrenze beim Haushaltsdefizit vorschreibt, hat sich so oder so überlebt, wie die immer größere Zahl von Verstößen belegt. Die Ausnahmeregelungen sind nicht klar genug definiert. Der Pakt gilt auch in konjunkturell schlechten Zeiten - ein braves Befolgen wäre aber ökonomisch kontraproduktiv.
Für die Akteure ist es geradezu peinlich, den unsinnigen Pakt nicht schon längst auf politischem Wege geändert zu haben. Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof beweist vor allem eines - die...
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