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Ab wann wird der Verbrauch von Kaltwasser individuell berechnet?

Darin heißt es: „Wird der Wasserverbrauch, der mit der üblichen Benutzung der Wohnungen zusammenhängt, für alle Wohnungen eines Gebäudes durch Wasserzähler erfaßt, sind die auf die Wohnungen entfallenen Kosten nach dem erfaßten unterschiedlichen Wasserverbrauch der Wohnparteien umzulegen“. Veröffentlicht ist dies im Bundesgesetzblatt Teil I, S. 1415. Es geht also immer darum-, daß sich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/527215.ab-wann-wird-der-verbrauch-von-kaltwasser-individuell-berechnet.html

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