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Härtefall bei Mieter mit Behinderung

Wir sind ein Ehepaar mit Schwer- und Schwerstbehinderung. Seit 1968 wohnen wir im Haus, das jetzt einen neuen Eigentümer hat. Das Haus ist sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Auf dem Hof befinden sich zwei Garagen, eine gehört mir, die andere habe ich für den Elektrorollstuhl gemietet. Wegen des Eigentümerwechsels sind wir besorgt, ob das bisherige Mietverhältnis aufrechterhalten werden kann...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/53347.haertefall-bei-mieter-mit-behinderung.html

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