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DDR-Ausweise werden ungültig

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(ADN/ND). Die DDR-Personalausweise werden zum 31. Dezember 1995 ungültig. Neue Dokumente sollten möglichst sofort, spätestens bis Ende Oktober beantragt werden, empfahl die Senatsinnenverwaltung am Mittwoch.

Normalerweise muß auf die Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses zwischen vier und sechs Wochen gewartet werden. Diese Frist kann sich jedoch bei einer Häufung von Anträgen wie jedes Jahr in der Hauptreisezeit - erheblich verlängern. Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, daß nach dem Personalausweisgesetz jeder Deutsche mit Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet ist, im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu sein.

Der Antrag muß bei der für die Wohnanschrift zuständigen Meldestelle des Landeseinwohneramtes abgegeben werden. Benötigt werden ein Lichtbild, der alte Personalausweis oder Reisepaß sowie eine Geburtsurkunde, gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde. An Gebühren sind im Regelfall zehn Mark für den Personalausweis und 30 Mark für den Reisepaß zu zahlen. Wer möchte, kann seinen alten Ausweis als Souvenir behalten.

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