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Wohnung heimlich ausgeräumt
Wenn der Honig-Mond vorbei ist und in der Alltäglichkeit des Lebens die Liebe abhanden kam, ist eine Trennung nicht selten der letzte Ausweg. Aber muss auch gleich die nötige Achtung vor dem einstigen Partner verloren gehen? Muss man dem Partner gleich die Bude ausräumen?
Eheleute müssen auf die berechtigten Interessen des Partners Rücksicht nehmen. Dies gilt auch dann, wenn sie bereits konkrete Trennungsabsichten hegen und finanzielle Nachteile für sich befürchten. Wer etwa eigenmächtig die Wohnung ausräumt, muss mit Unterhaltseinbußen rechnen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig.
Der Anwalt-Suchservice berichtet über einen solchen Fall: Ein Rentner aus Schleswig-Holstein, der nach dem letzten gemeinsamen Urlaub mit seiner Ehefrau in sein Haus zurückkehrte, erlebte eine böse Überraschung. Neben dem wertvollen Perserteppich fehlte ein Großteil des Hausrats und fortan auch seine Frau. Sie trennte sich direkt nach dem Urlaub von ihm. Knapp 30 Jahre hatte die Ehe gedauert.
Wie sich bald herausstellte, war seine Noch-Ehefrau auch die Auftraggeberin der Ausräumaktion. Eiskalt hatte sie vor bzw. während des Urlaubs die Auflösung des gemeinsamen Haushalts organisiert, um sich die für sie wichtigen Sachen zu sichern. Es sei ihr gutes Recht gewesen, meinte die dreiste Ex-Gattin vor Gericht. Schließlich hätte ihr damaliger Ehemann den Hausrat niemals freiwillig geteilt.
Das sahen die Richter am OLG Schleswig ganz anders. Das eigenmächtige Handeln der Ex-Frau sei ein eklatanter Vertrauensmissbrauch gewesen, urteilten die Richter. Dieser könne durch nichts aufgewogen werden. Schließlich sei die Hausratsteilung für den Fall, dass die Ehepartner keine einvernehmliche Lösung fänden, durch die Hausratsverordnung geregelt. Die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens sei der hierfür vorgesehene Lösungsweg. Die Richter kürzten der Frau daraufhin den geltend gemachten nachehelichen Unterh...
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