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Seles-Attentat er muß nicht ins Gefängnis

Landgericht bestätigt Urteil der Vorinstanz

Im Prozeß gegen den Seles-Attentäter Günter Parche hat das Hamburger Landgericht am Montag das Urteil der Vorinstanz bestätigt. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Parche zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Körperverletzung verurteilt. Dieses Urteil war weltweit als zu milde kritisiert worden. Richterin Gertraut Göring am Landgericht folgte damit der Linie von Parches Verteidiger Otmar Kur...

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