Sächsische Schweiz ist wieder voller »Ruhe«
Prozess gegen SSS-Aktivisten dümpelt dahin
»Es gibt keinerlei vernünftige Gründe, an der Unbefangenheit des Gerichts zu zweifeln.« Während der Vorsitzende Richter Rainer Lips diesen Satz sagte, meinte man den Triumph in seiner Stimme zu hören. Wochen nach Beginn der weitgehend unbeachteten letzten Verhandlungsstaffel gegen die Skinheads Sächsische Schweiz hatten fast alle Verteidiger der sechs Angeklagten einen Antrag gestellt, wonach die die drei Richter und die zwei Schöffen »befangen« sein könnten. Die Gründe waren erkennbar zusammengesucht. Und selbst eine alte Unwahrheit wurde hervorgeholt. »Antifa-Aktionen« seien ausgeblendet, bemängelte lautstark ein Verteidiger des Angeklagten Tino Karsch.
Schlamperei bei den Ermittlungen
Doch mit realen Missständen in den Ermittlungen konnte die Verteidigung punkten. Es wurden massive Versäumnisse der Ermittlungsbehörden offenbar. Die Rede ist unter anderem von nicht gesperrten Akten, die zurück gehalten werden. Genannt ist auch die möglicherweise falsche Belehrung des Hauptbelastungszeugen als Zeugen statt als Beschuldigten vor seiner Erstvernehmung. Daraus könnte die Nichtverwertbarkeit seiner gesamten Aussagen resultieren, die die Voraussetzung für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens waren.
Von besonderer Brisanz war die Befragung des seiner Zeit ermittelnden Staatsanwalts. In einer sehr frühen Phase war durch zumeist vertrauliche Aussagen ein begründeter Anfangsverdacht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach Paragraf 129 vorhanden: Organisierungsgrad, Beitragskassierung, Waffen. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage des PDS-Abgeordneten Uwe Adamczyk bereits im März 1999 bestätigt diesen Anfangsverdacht. Einen Monat nach dieser Antwort wird erst die Ermittlungsgruppe »Elbsandstein« in Pirna gebildet, bestehend aus Polizei und Verfassungsschutz. Deren Materialsammlung erhärtet den Verdacht. Aber bis Ende des Jahres geschieht nichts. Erst im Dezember leitet der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. Auch auf Nachfragen kann sich der Justizvertreter heute an nichts mehr erinnern, nur dass es »Druck aus höherer Ebene der Polizeihierarchie« gab.
Allein die qualifizierte Aufklärung dieser vorprozessualen Ungereimtheiten könnte den Prozess auf unabsehbare Zeit verlängern. Der Vorsitzende Richter sprach schon vom Jahr 2005.
In der Sächsischen Schweiz ist man - nach einiger Verwirrung nach dem Verbot der SSS und dem quasi straffreien Ausgang in der ersten und zweiten Verhandlungsstaffel - wieder zur Tagesordnung übergegangen. Für die Kreistagswahl am 13. Juni stellt die NPD in allen vierzehn Wahlkreis Kandidaten. Im Wahlkreis 6 steht an der Spitze André Malheur, ein Gründungsmitglied der SSS. Anderswo sind es Väter von »ex«-SSS-Aktivisten, quasi der parlamentarische Arm der Bewegung.
Antifa-Gruppe ruft zur Protest-Demo
Gegen diese Zustände mobilisiert die Antifa-Gruppe »afa 13«, unterstützt auch von der PDS-Jugend. Unter dem Motto »Kein schöner Land« ist für den 12...
Schlamperei bei den Ermittlungen
Doch mit realen Missständen in den Ermittlungen konnte die Verteidigung punkten. Es wurden massive Versäumnisse der Ermittlungsbehörden offenbar. Die Rede ist unter anderem von nicht gesperrten Akten, die zurück gehalten werden. Genannt ist auch die möglicherweise falsche Belehrung des Hauptbelastungszeugen als Zeugen statt als Beschuldigten vor seiner Erstvernehmung. Daraus könnte die Nichtverwertbarkeit seiner gesamten Aussagen resultieren, die die Voraussetzung für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens waren.
Von besonderer Brisanz war die Befragung des seiner Zeit ermittelnden Staatsanwalts. In einer sehr frühen Phase war durch zumeist vertrauliche Aussagen ein begründeter Anfangsverdacht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach Paragraf 129 vorhanden: Organisierungsgrad, Beitragskassierung, Waffen. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage des PDS-Abgeordneten Uwe Adamczyk bereits im März 1999 bestätigt diesen Anfangsverdacht. Einen Monat nach dieser Antwort wird erst die Ermittlungsgruppe »Elbsandstein« in Pirna gebildet, bestehend aus Polizei und Verfassungsschutz. Deren Materialsammlung erhärtet den Verdacht. Aber bis Ende des Jahres geschieht nichts. Erst im Dezember leitet der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. Auch auf Nachfragen kann sich der Justizvertreter heute an nichts mehr erinnern, nur dass es »Druck aus höherer Ebene der Polizeihierarchie« gab.
Allein die qualifizierte Aufklärung dieser vorprozessualen Ungereimtheiten könnte den Prozess auf unabsehbare Zeit verlängern. Der Vorsitzende Richter sprach schon vom Jahr 2005.
In der Sächsischen Schweiz ist man - nach einiger Verwirrung nach dem Verbot der SSS und dem quasi straffreien Ausgang in der ersten und zweiten Verhandlungsstaffel - wieder zur Tagesordnung übergegangen. Für die Kreistagswahl am 13. Juni stellt die NPD in allen vierzehn Wahlkreis Kandidaten. Im Wahlkreis 6 steht an der Spitze André Malheur, ein Gründungsmitglied der SSS. Anderswo sind es Väter von »ex«-SSS-Aktivisten, quasi der parlamentarische Arm der Bewegung.
Antifa-Gruppe ruft zur Protest-Demo
Gegen diese Zustände mobilisiert die Antifa-Gruppe »afa 13«, unterstützt auch von der PDS-Jugend. Unter dem Motto »Kein schöner Land« ist für den 12...
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