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REISERECHT Meerblick oder Meerseite?

Soweit im Prospekt ein „Meerblick“ zugesichert wird, bedeutet dies nicht, daß der Blick auf das Meer direkt oder in geradem Winkel möglich sein muß. Auch ein seitlicher Blick von einem vorgebauten Balkon des Hotelzimmers genügt zur Einhaltung der Zusage. Wurde ein Zimmer mit Balkon zur Meerseite gebucht, so bedeutet dies, daß nicht das Zimmer als solches, sondern lediglich der Balkon z...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/548073.reiserecht-meerblick-oder-meerseite.html

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