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Nebentätigkeit mit Vollbeschäftigung vereinbar?
Mir bietet sich die Möglichkeit, neben meiner Arbeit eine Nebentätigkeit als Gartenpfleger anzunehmen. Muss der Chef das genehmigen? Wird der Verdienst aus dem Nebenjob zum Hauptverdienst hinzugerechnet? Claus G., Eberswalde Grundsätzlich kann auch bei einer Vollbeschäftigung eine Nebentätigkeit aufgenommen werden. Durch die Haupt- und Nebentätigkeit darf jedoch die im Arbeitszeitgesetz vorgeschri...
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