Finaler Rettungsschuß aus dem Gesetz

Landesregierung billigte jetzt den Entwurf des Polizeiaufgabengesetzes

Die brandenburgische Polizei soll bei der Bekämpfung des Verbrechens künftig mit weit wirksameren Mitteln gegen Kriminelle vorgehen können. Dazu gehören die vorbeugende Inhaftierung von Randalierern bis zu vier Tagen oder das Abhören der Telefone potentieller Gewalttäter Das sieht der Entwurf des Polizeiaufgabengesetzes mit mehr als 70 Paragraphen vor, den die Landesregierung jetzt billigte.

Bei der Festschreibung des umstrittenen finalen Rettungsschusses in den Gesetzestext konnte sich Innenminister Alwin Ziel allerdings nicht durchsetzen und mußte eine Schlappe hinnehmen. Mehrere seiner Kabinettskollegen machten „ethische Bedenken“ geltend. Sie strichen kurzentschlossen den entsprechenden Paragraphen und regelten den Einsatz von Schußwaffen in der Begründung zum Gesetz. Ein

rechtlicher Unterschied ergebe sich damit aber nicht, erklärte Ziel gestern. Der finale Rettungsschuß sei dann als „ultima ratio“ erlaubt,...


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