Mehrere Vertragspartner...

Sie sind in der Regel dann Ge,samtgläubiger und Gesamtschuldner. In diesem Fall kann die geschuldete Leistung der Gegenseite (z.B. die Übereignung der Kaufsache oder die Rückzahlung des Darlehens) von den Vertragspartnern nur einmal gefordert werden.

Umgekehrt ist die Erfüllung des Vertrages eingetreten, wenn einmal bzw. von einem die (Gegen-)Leistung erbracht wurde, z.B. der Kaufpreis oder das Darlehen bezahlt wurde.

Allerdings kann sich im Außenverhältnis, also gegenüber der anderen Seite, der Gläubiger an jeden der gemeinsam als Schuldner haftenden, also an einen beliebigen der Gesamtschuldner halten. Er wird sich daher an den halten, der mit...


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