Groll in Sachsens Gartenlauben

Kostenlawine in Kleingärten sorgt für Landtags-Sondersitzung kurz vor der Wahl

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Sachsens Schrebergärtner drücken immer höhere Kosten. Das soziale Anliegen der Gartenbewegung ist gefährdet. Um Abhilfe zu schaffen, trifft sich der Landtag auf PDS-Antrag kurz vor der Wahl zur Sondersitzung.

Mit dem Frohsinn ist es vorbei in der gleichnamigen Gartensparte im ostsächsischen Mittelherwigsdorf. Nachdem in der Nachbarschaft eine Abwasserleitung verlegt worden war, flatterte dem Vorstand eine Rechnung ins Haus. Satte 35297,11 Euro Anschlussbeiträge sollten die Kleingärtner zahlen - obwohl ihre Gärten selbst gar nicht an die Leitungen angeschlossen wurden. Die 24 Pächter sollen jeweils fast 1500 Euro zahlen. Die Kostenlawine, die über den Verein »Frohsinn« hereinbrach, ist kein Einzelfall. Überall in Sachsen stöhnen Kleingärtner unter explodierenden Gebühren und Beiträgen., die oft ein Vielfaches der eigentlichen Pacht betragen. Im Leipziger Verein »Zur Schlippe« sollen die 15 Mitglieder jeweils 106,67 Euro für den Ausbau einer angrenzenden Straße berappen. Die Pacht für die Parzellen beträgt im Schnitt nur 36 Euro im Jahr. In den Gartenlauben der 220000 sächsischen Kleingärtner herrscht angesichts dessen zunehmender Groll. »Das soziale Anliegen unserer Bewegung wird ausgehebelt«, sagt Peter Paschke, Präsident des Landesverbandes. Wegen des Drangs der Kommunen zur »Einnahmebeschaffung« würden in Sachsen 17 Gebührenarten erhoben, darunter für die Genehmigung von Vereinsfesten oder die »Randuferzonenreinigung«. In Dippoldiswalde wird eine Zweitwohnungssteuer verlangt, in Königstein sollen die Gartenfreunde gar Kurtaxe zahlen. Die finanzielle Bürde widerspreche den Wurzeln und dem heutigen Sinn des Kleingartenwesens, sagt Paschke. Die nach dem Arzt Daniel Gottlob Schreber benannte Bewegung soll Menschen mit wenig Geld den Aufenthalt in der Natur ermöglichen. Erste Gärten entstanden 1864 aus Beeten, die ein Leipziger Schulverein für Stadtkinder angelegt hatte. Die »Sozialkomponente« sichert heute ein eigenes Bundesgesetz. Der niedrige Pachtzins für Kleingärten wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Doch ausgerechnet im Kleingarten-Mutterland Sachsen, wo auch heute noch jeder fünfte deutsche Kleingärtner gräbt und pflanzt, fehle bisher ein Landesgesetz, das die Pächter vor ungebührlichen finanziellen Belastungen schützt. Während in Sachsen-Anhalt bestimmte Beiträge zinslos gestundet werden können, entwickelten die Kommunen im Freistaat »großen Ideenreichtum« beim Geldeintreiben, sagt Paschke. Und wenn, wie in Großstädten, auf die Erhebung von Gebühren verzichtet wird, widerspricht das Regierungspräsidium. Die PDS will das jetzt ändern. Nachdem die Gärtner dem Landtag ihr Problem darlegten, hat sie als einzige mit einem Gesetzentwurf reagiert. Gefordert werden darin etwa das Recht auf eine zinslose Stundung von Beiträgen, die Bildung von Beiräten in den Kommunen und ein Verbandsklagerecht. Zudem soll der besondere Schutz für das Kleingartenwesen in der Landesverfassung festgeschrieben werden. Vor allem unter Verweis auf diesen Punkt lehnt die CDU den Vorstoß ab. Rechtsexperte Marko Schiemann spricht von »erheblichen verfassungsrechtlichen und -systematischen Problemen«, wenn Interessen einer einzelnen Gruppe Verfassungsrang erhielten. Viele Kleingärtner sehen darin einen vorgeschobenen Grund. Das Gesetz werde nicht zu Stande kommen, heißt es etwa auf der Internetseite der Dresdner Sparte »Birkenhain«, weil sich »noch nie in der Geschichte dieser Landesregierung (...) die CDU-Mehrheit einem Gesetzentwurf der PDS angeschlossen« hat. Abzuwarten ist, ob das auch im Wahlkampf so bleibt. Am 26. August trifft sich das Parlament auf Antrag der PDS zu einer Sondersitzung. Einziger Tagesordnungspunkt: das Kleingartengesetz. Drei Wochen später ist Landtagswahl. Eine Empfehlungen will und darf er nicht abgeben, sagt Paschke. Aber Vertreter der Vereine aus dem ganzen Land, fügt er diplomatisch hinzu, würden d...

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