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Der Vorwurf des „Unrechtsstaats“ DDR bleibt

Strafverteidiger Prof. Dr. Buchholz erwartet kein Ende der Verfahren gegen Richter und Staatsanwälte Von CLAUS DUMDE

Können seit dem gestrigen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Tausende frühere Richter und Staatsanwälte der DDR aufatmen, gegen die wegen Rechtsbeugung ermittelt oder bereits Anklage erhoben wird? Der Strafverteidiger Prof. Dr. Erich Buchholz rechnet nicht damit. Obwohl die Fälle des politischen Strafrechts der DDR, bei denen Rechtsbeugung in Betracht kommt, „ganz erheblich einges...

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